Für Martin (Name geändert) endete der G8-Gipfel in einem Käfig. Der Globalisierungsgegner aus Hamburg war im Juni in Heiligendamm, beteiligte sich an den Protesten gegen das Treffen der mächtigen Acht. Bei einer Blockade-Aktion wurde Martin festgenommen und per Sammeltransport in eine Industriehalle gebracht, die von der Polizei in ein bizarres Gefangenenlager verwandelt wurde. Martin: "Das war ein echter Schock. Wir wurden in die grell erleuchtete Halle gebracht, in der Zellen aus Metallgittern standen. Ich dachte erst, das seien Stauräume für irgendwelche Waren - doch dann haben sie uns dort eingepfercht. Etwa zwei Dutzend Leute auf so 20 bis 25 Quadratmeter. Oben waren Netze gespannt, überall waren Bullen. Wir wurden laufend gefilmt. Ich dachte: Das ist pervers - die spielen hier Guantanamo mit uns".
Gegen die Haftbedingungen unter "Käfighaltung" haben mehrere Gipfelgegner und deren Anwälte Strafanzeige gestellt. Doch für Martin geht es um mehr: "Es ist die Frage, wie weit Du heute noch gegen etwas protestieren darfst, Stellung beziehen darfst. Ich war bei der Blockade dabei, ja. Aber ich habe weder einen Stein geworfen oder jemanden tätlich angegriffen. Sie steckten mich in einen Käfig. Einer der Polizisten nannte uns Terror-Pack. Das Ganze löste eine ungeheure Wut - nicht nur in mir - aus. So kann man auch radikal gemacht werden."
Gegen Martin wurde wegen schweren Landfriedensbruch ermittelt. Doch es gab keine Beweise für die Vorwürfe, sagt Martin bei einem Treffen nahe der "Roten Flora" im Hamburger Schanzenviertel. "Die können jeden kleinen Schnipsel Video hundert Mal auswerten. Die werden mich nicht bei einer Straftat überführen." Doch der Globalisierungsgegner sieht sich auch nach dem gipfel immer mehr im Visier der Staatsschützer. Im Juni gibt es mehrere größere Polizeiaktionen. Unter anderen wurden auch in Hamburg Wohnungen und Büros durchsucht. Anlass für die Razzia: Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB.
Martin kennt einige der Betroffenen und schüttelt den Kopf: "Der Terror-Vorwurf ist lächerlich. Da geht es um etwas ganz anderes. Alle, bei denen es Razzien gab, sind klare Globalisierungs- und Militarismusgegner. Der Staat beschnüffelt immer mehr kritische Menschen. Das Ziel ist ganz klar: Kriminalisierung. Und wenn Du erst einmal als Terrorist oder Unterstützer geführt bist, kriegst Du kein Bein mehr auf den Boden."
Juristen kritisieren das Vorgehen der Behörden. Denn auch laut Bundesverfassungsgericht müssen zumindest echte Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit einer begangenen Straftat vorliegen. Doch bei einigen der Durchsuchungsbefehle begründete sich der Tatverdacht gegen einen Beschuldigten beispielsweise darin, dass er mit weiteren Beschuldigten bekannt sei und dass er sich - wie tausende andere in Deutschland auch - als Globalisierungs- und Militarismusgegner betätigt. Nach dieser Logik wäre jemand, der mit einem Taschendieb gemeinsam in derselben Fankurve im Fussballstadion jubelt gleichzeitig auch als Taschendieb verdächtig - obwohl ihm vielleicht gerade das Portemonnaie geklaut wurde...
Der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann sagte dazu: ?Mit der vorliegenden Konstruktion der Durchsuchungsbeschlüsse könnte eine Vielzahl der im norddeutschen Raum aktiven Antifaschisten und Kapitalismusgegner ins Visier der Bundesanwaltschaft geraten. Eine beliebige Vielzahl von Hausdurchsuchungen kann angeschlossen werden. Denn was macht eine politische Szene aus? Praktisch kennt jeder jeden und alle sind politisch ähnlich aktiv. Die Durchsuchungen sollen offensichtlich Druck auf die linksradikale norddeutsche Szene ausüben und dienen vornehmlich zur Einschüchterung und zu einer allgemeinen Informationsbeschaffung.?
Auch in Internetforen wird über das Thema heiss debattiert. Für die einen ist es in Ordnung, dass der Staat Gefahren abwehren will und dafür auch schon mal über das Ziel hinausschiesst. Das sieht nicht jeder so, wie ein Eintrag in einem Forum zeigt: "In Deutschland ist mittlerweile jeder Terrorist, der nicht an den Lippen der verschmierten politischen Kaste hängt und bedingungslosen Gehorsam an den Tag legt."
Für Martin hat die "Fürsorge" des Staates grosse Folgen: "Sehr viel Behördenärger, ein Verfahren, das Kohle kostet und extrem viel Zorn im Bauch."
Um was geht es eigentlich beim Paragrafen 129a?
Vor über 30 Jahren, wurde im Rahmen der staatlichen ?Anti-Terror-Kampagne? gegen die "Rote Arme Fraktion" (RAF) 1976 der §129a eingeführt. Er ist ein Ausbau des §129, der bereits zur Kaiserzeit zur politischen Verfolgung von Sozialisten angewendet wurde.
Seit 1976 kam der §129a tausende Male zur Anwendung. Nur in einem Prozent der Fälle kam es jedoch zur Verurteilung der Betroffenen!
Er erlaubt die massive Ausforschung politischer Gruppen und des Privatlebens von Einzelnen. Auch das Umfeld der Beschuldigten kann in das Verfahren mit hineingezogen werden und mit einer Anklage konfrontiert werden. Für die Betroffenen heißt das: Observationen, das Abhören von Telefonen, das Mitlesen von Post und E-Mails, das Installieren von Wanzen und Peilsendern, alles ist erlaubt.
Geplant sind weitere Verschärfungen. So sollen die Unterparagrafen 129c und 129d auch die bloße Planung, wie zum Beispiel der Besitz von Bauanleitungen für Sprengsätze oder das Beschaffen von Waffen unter Strafe stellen. Was als Vorbereitung angesehen wird, entscheidet der jeweilige Staatsanwalt.
Wer ist betroffen? Im Prinzip Jeder. Jeder, der telefoniert, E-Mails schreibt, sich im Internet informiert oder austauscht. Beispielsweise sollen die Kommunikationsdaten aller EU-Bürger für zwei Jahre gespeichert werden. Egal, ob es einen begründeten Verdacht gibt oder nicht. Sogenannte Trojaner können von Behörden im Netz platziert werden, um verdächtige Begriffe herauszufiltern.
