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GEZ

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 12.01.2012
Story >>

Es ist nur die logische Folge dafür, dass die Deutschen es sich über Jahrzehnte haben gefallen lassen, nur für das „Bereithalten“ von Rundfunkgeräten an ganz bestimmte Medienanbieter - nämlich die öffentlichrechtlichen - regelmäßig einen großen Teil ihres Medien-Budgets zu zahlen, auch wenn deren (oft sehr fragwürdige) Leistung gar nicht erwünscht war. Nachdem der Gesetzgeber dann noch Computer und andere Elektrogeräte in „neuartige Rundfunkgeräte“ umgetauft hat, kam auch nur ein leises, kaum wahrnehmbares, schüchternes Murren, das zudem nur wenige Monate anhielt. Die Deutschen sind eben nach wie vor für die Obrigkeit gut zu gebrauchen! War bereits die Gesetzgebung zur Rundfunkgebühr in jeder Hinsicht ungerecht und unsozial, haben unsere Volksvertreter beim Rundfunkbeitrag noch einmal richtig nachgelegt. Auch wer aus den verschiedensten, nachvollziehbaren Gründen Fernsehen für sich, oder sogar zum Wohle der Menschheit generell ablehnt, wird nicht verschont und muss gegen sein Gewissen handeln und zahlen. Die Akzeptanz der Rundfunkgebühr und die Zahlungsmoral ist in den letzten Jahren stark gesunken und tendiert gerade bei jungen Menschen gegen Null. Kein Wunder: Erscheinen doch die Programme der Öffentlich- Rechtlichen, sowohl im Radio wie auch im Fernsehen, immer trivialer und nerviger, während demgegenüber die privaten Alternativangebote immer kompetenter, vielseitiger und damit attraktiver werden. Allein die neuen Anbieter im Internet stellen Informationen bereit, die das, was sich die GEZSender zu verbreiten erlauben, weit in den Schatten stellen, sowohl von der Breite der Themenpalette, als auch von der Informationstiefe und auch von der Glaubwürdigkeit. Kurzum: Diese zwangsfinanzierten Anstalten sind bereits schon jetzt überflüssig. Sie sind tot und wollen es nicht wahrhaben.

Und genau das ist es: Die Tatsache, dass sie nicht mehr gebraucht werden, lässt Panik bei den Nutznießern des Systems aufkommen, denn es geht um sehr viel Geld. Eine alte Diktatorenweisheit lautet: Wenn die Menschen nicht freiwillig bleiben, müssen sie eingemauert werden. Das wusste auch schon Walter Ulbricht. So ist die Haushaltsabgabe also die logische Gegenwehr gegen das eigene Ende. Die Haushaltsabgabe soll in Analogie zur Berliner Mauer jedes Entkommen,
jede Flucht der Deutschen aus der Mediendiktatur verhindern. Dass es aber weiterhin Schlupflöcher, Tunnel und Fluchthelfer geben wird, können und konnten auch die totalitärsten Systeme nicht verhindern. Auch die Haushaltsabgabe ist zu knacken!

Widerstand leisten - Gegenmaßnahmen ergreifen

Widerstand ist dazu da, Sand ins Getriebe zu streuen. Widerstand muss Personal binden und Kosten verursachen. Widerstand zielt sowohl auf unmittelbare Ergebnisse, als auch auf längerfristigen Erfolg durch Zermürbung des Gegners. Und unsere Gegenmaßnahmen sollen uns natürlich nicht zuletzt von Zahlungen an diese rechtsstaatsgefährdende Organisation befreien.


Unfreie Briefe an die GEZ senden

Viele wissen es nicht: Briefe an die GEZ können auch ohne Briefmarke versandt werden. Die Portokosten muss dann natürlich die GEZ aufbringen. Wir sparen also als Bürger Geld und brauchen darüber hinaus auch nicht knauserig damit zu sein, der GEZ nette Briefe zu schicken. Der Phantasie sind hier keinerlei Grenzen gesetzt. So könnten wir zum Beispiel der GEZ mehrmals wöchentlich unsere Meinung über sie schreiben oder einfach nur mal einen Gruß loswerden...


Schrottgeräte an die Rundfunkanstalt senden!

Bei Abmeldung der Rundfunkgeräte fordern die Rundfunkanstalten immer öfter Auskünfte darüber, wer denn künftig im Besitz der abgemeldeten Geräte sei - wen die GEZ also als neuen Gebührenzahler dingfest machen kann. Ein einfaches „Habe-das-Gerät-entsorgt“ oder „Habees- verschenkt“ reicht den Anstaltsjustitiaren heutzutage nicht mehr, obwohl sie es eigentlich akzeptieren müssten. Daher mein Vorschlag: Mit der Abmeldung schickt man sein altes Gerät direkt an das Justitiariat der Rundfunkanstalt. Mit Schenkungsurkunde. Damit ist der Beweis erbracht, dass man selbst das Gerät nicht mehr besitzt und der Sachbearbeiter hat dann die absolute Gewissheit darüber, wer der neue Eigentümer und Besitzer des
Corpus Delicti ist: nämlich er selbst. Mehr Klarheit geht nicht!
ACHTUNG: Wer Geräte verschickt und abmeldet, sagt damit, dass er bisher Geräte hatte. Genauso wie beim Befreiungsantrag gilt auch hier: Wer kein „Teilnehmer“ ist, lasse es lieber.


Der heutige Königsweg: Geräte abmelden


Noch geht das. Noch haben wir diese Fluchtmöglichkeit, auch wenn die Flucht von den Anstalten immer weiter erschwert wird. Wir sollten diesen Ausweg also nutzen, solange es geht, also solange es die gute alte Rundfunkgebühr noch gibt! Im Gegensatz zum Erhalt der Gebührenbefreiung ist das Abmelden kein „Antrag“. Genauso wie die Anmeldung handelt es sich bei der Abmeldung um eine Wissenserklärung. Man gibt bei der Abmeldung bekannt, dass man sozusagen „weiß“, dass man keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereit hält. Nur wer Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, ist nach dem alten Gesetz - also bis 2013 - rundfunkgebührenpflichtig. Wenn man nett sein will und um späteren Ärger zu vermeiden, kann hinzugefügt werden, dass man die Geräte aus Verzweiflung über das unterirdische Programm zertrümmert und auf die Müllkippe gebracht hat oder dass man alles einem armen Menschen geschenkt hat. Was auch immer. Es kann nicht von einem verlangt werden, zu sagen, an wen man die Geräte verschenkt hat. Das wäre eine Datenauskunft über Dritte. Die Abmeldung ist immer erst frühestens zum nächsten Monat gültig und muss unbedingt in der Form Einschreiben mit Rückschein erfolgen, um „Schwund“ zu vermeiden.
Vorsicht: Es soll angeblich Leute geben, die melden ihre herkömmlichen oder neuartigen Geräte bei der GEZ ab, obwohl sie diese nach wie vor zum Empfang bereit halten! So etwas wäre illegal und ich darf es nicht empfehlen und erst recht nicht dazu anstiften. Davon distanziere ich mich.


Es geht ums Geld und nur ums Geld!


Viele Menschen, besonders ältere, glauben, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde die eingenommenen Gebühren vor allem in die Herstellung und Verbesserung seiner Programme investieren. Dies war wohl auch noch zu Zeiten des Schwarz-Weiß-Fernsehens der Fall. Von Auswüchsen wie heute hat man damals, in den 50er bis 70er Jahren zumindest nichts mitbekommen. Damals lebten die „Macher“ noch in Wohnungen, Häusern oder auch schon mal in kleineren Villen. Heute müssen die Protagonisten der Anstalten Schlösser und Paläste haben, um ihre exorbitanten Ansprüche befriedigen zu können. Programm wird dabei mehr und mehr Nebensache, Alibi und Farce. Ohne Skrupel wird das Geld auch von den Ärmsten der Armen eingetrieben, wogegen Besserverdiener praktisch gar nicht mitbekommen, dass ihnen etwas vom Konto abgebucht wird. Die Verteilung der Lasten funktioniert ganz offensichtlich nach einem beabsichtigten Anti-Solidaritätsprinzip.

Wohin fließt das Geld

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden die Gehälter und Gagen der Einfachheit halber am Besten gleich in einer speziellen Währung bemessen: den Bundeskanzlergehältern. Zur Referenz: Das Bundeskanzlergehalt in Deutschland ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Bundesministergesetz und besteht aus den Grundbezügen plus Dienstaufwandsentschädigungen von zusammen insgesamt rund 250.000 Euro pro Jahr, also einer viertel Million. Jetzt kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Öffentlich-Rechtlichen: Zunächst eine Rechenaufgabe. Sie lautet: „27+9=?“. Harald Schmidt mit seinem 36-fachen Bundeskanzlergehalt (umgerechnet in Euro: 9 Millionen pro Jahr) lacht sich wahrscheinlich schlapp über Merkels Brotkrumen. Vielleicht mal Wert, als verächtlichen Witz in seiner Sendung gerissen zu werden... Nehmen wir mal an, in allen 27 Staaten der Europäischen Union bekommen Merkels Kolleginnen und Kollegen durchschnittlich das gleiche wie sie, dann kassiert Schmidt so viel wie alle 27 Regierungschefs zusammen und hätte nebenbei noch 9 Bundeskanzlergehälter übrig. Jörg Pilawa hat sich kürzlich eine ganze Insel gekauft. Ihm wurde vor seinem
Umzug zum ZDF von der ARD ein Aufschlag von vier Bundeskanzlergehältern geboten, falls er bliebe. Was er wohl ganz offensichtlich ablehnte. Wohl gemerkt: Es ging um einen Aufschlag! „HEUTE“-Moderator Kleber liegt mit seinen 600.000 Euro immerhin noch weit über dem Doppelten Gehalt von deutschen Bundeskanzlern. Thomas Gottschalk wohnt nicht mehr in Häusern oder Villen, sondern in Schlössern und Palästen (z.B. Schloss Marienfels). Sein Vermögen wird auf 85 bis 130 Millionen Euro geschätzt. Wie viel Bundeskanzlergehälter er im Jahr bekommt, ist meines Wissens nach nicht öffentlich bekannt.
Hier mal eine Zahl in Euro: „4.487“. Der nette Günther Jauch moderiert ja seit September 2011 bei der ARD einen dieser langweiligen Polittalks. Hierfür erhält er 4.487,- Euro. - pro Minute! Die meisten Menschen müssen ein ganzes Jahr lang hart von morgens bis abends dafür arbeiten, was Jauch für gerade mal zwei bis fünf Minuten Rumpalavern von der ARD bekommt. Um aber bei den Bundeskanzlergehältern zu bleiben: Nach einer 60-Minuten-Sendung hat er 269.220 Euro verdient, also mehr als das Jahresgehalt eines Bundeskanzlers. Bei geschätzten 40 Sendungen pro Jahr wären das dann 43 Bundeskanzlergehälter.
Darf man hier eigentlich wirklich noch von „Verdienst“ reden? Ich meine nein. Ich nenne das „Anteil an der Beute“. Solche Summen wandern (sonst) nur im kriminellen Milieu über den Tisch. Hier noch mal eine Zahl, weil es so schön ist. Sie heißt: „390“ Altenpfleger/ innen verdienen im Monat 1.925,- Euro Brutto, also pro Jahr 23.100,- Euro. Mit Harald Schmidts Beuteanteil von neun Millionen Euro könnte man also Jahr für Jahr 390 Altenpfleger bezahlen. Die Arbeit des Menschen Harald Schmidt ist mit seinen dummen Witzen und schnöden Sprüchen diesem Land 390 mal soviel Wert wie die eines Menschen, der von morgens bis abends in der Altenpflege arbeitet! So wollen es zumindest unsere sog. Volksvertreter und natürlich die Rundfunkintendanten.
Wie entstehen eigentlich Fußballmillionäre? Die Vereine haben so viel Geld, dass sie ihren Spielern ebenfalls mehrere Bundeskanzlergehälter zahlen können. Und Ablösesummen gehen auch schon mal in zweistellige Millionenhöhe. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben die Lizenzvergütungen für Fußballrechte in so exorbitante Höhen getrieben, dass die Privaten oftmals draußen bleiben mussten. Woher kommt das viele Geld, das auch dort so großzügig verteilt wird? Natürlich aus Mitteln der Rundfunkgebühren. Die Vereine freut’s und die Bürger werden wie immer nicht gefragt. Sie müssen zahlen.
Die zunehmende Neigung, Kritiker mit teuren Abmahnungen und Gerichtsverfahren wo möglich zu ruinieren oder zumindest mundtot zu machen, ist nicht nur für die journalistisch Tätigen in diesem Lande bedrohlich, sondern muss natürlich auch bezahlt werden. Die Justitiare und Anwaltskanzleien, die von den Landesrundfunkanstalten auf Blogger und andere Berichterstatter mit Abmahnungen und Klagen losgelassen werden, kosten Geld. Ich habe auf meiner Webseite einige dieser niederträchtigen Zensurverfahren dokumentiert. Wer Gebühren oder Beiträge an die Anstalten bezahlt, finanziert damit also auch Zensur!

Menschen, die sich zu Recht über die fehlerhaften Arbeitsweisen der Anstalten beschweren, sollen nach Ansicht der Anstalten ins Gefängnis! Hier trifft es auch meistens die Ärmeren. Immanuel S. schrieb z.B. in einer Mail an die (nicht rechtsfähige) GEZ, nachdem diese nachweislich fehlerhaft gearbeitet hatte: „Sie sind ja keine Behörde, sondern ein privater Erpresserverein ohne jede Rechte.“ Er musste tatsächlich ins Gefängnis. - Auch die Anstrengung, Bürger ins Gefängnis zu bringen, kostet Arbeit und damit Geld. Auch das zahlen die Gebührenbzw. Haushaltsabgabenzahler! Ach ja, ich vergaß: Der Rest wird zum Teil auch noch für Programme verwendet. Für den Fall, dass die Einnahmen irgendwann mal
sinken, haben die Intendanten auch schon mal vorauseilend mit Konsequenzen gedroht: Dann gibt es nämlich Abstriche bei 3-Sat und Arte, also den Kultursendern. Was bleibt, sind dann wohl nur noch aus Amerika eingekaufte Quiz-Formate, Seifenopern und natürlich das unausweichliche „Wetten dass...?“.

Woher kommt das Geld?

Im vorigen Abschnitt habe ich skizziert, wohin das Geld fließt, das wir nach Ansicht unserer Volksvertreter an die Anstalten abzuführen haben. Jetzt möchte ich kurz darstellen, von welchen Menschen das Geld mit zum Teil brutaler juristischer Gewalt eingetrieben wird und wie dieser Vermögensverlust unserem Lande insgesamt schadet. An dem folgenden Beispiel
kann sehr gut dargestellt werden, wie gut unsere drei Staatsgewalten zusammenarbeiten: Der Gesetzgebern erlässt unverantwortbare Gesetze, die Rundfunkanstalt reizt diese bis zum Äußersten zu ihrem Vorteil aus und die Gerichte bestätigen die Rechtmäßigkeit der rabiaten Eintreibung von Geld auch bei den Allerärmsten. Oft genug begründen das die Gerichte mit den irrwitzigsten Argumenten. „Gewaltenteilung“ gibt es in Deutschland nur noch auf dem Papier und im Gemeinschaftskundeunterricht.

Die Ärmsten der Ärmsten müssen zahlen

Das folgende Beispiel zeigt die ganze Skrupellosigkeit unserer Staatsmacht in Punkto Rundfunkfinanzierung besonders gut: Leitsatz des Urteils 2 A 13/06 des VG Göttingen vom 30.11.2006: „Ein geringes Einkommen, hohe Schulden und der Umstand, dass die zum Haushalt gehörende Tochter mit einem Grad von 100 schwerbehindert ist und der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält, rechtfertigen weder einzeln noch in der Gesamtschau die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“ - Und weiter im Urteilstext: Sie ist alleinstehend und hat zwei Kinder. Ihre Tochter M. lebt mit in ihrem Haushalt. M. ist schwerbehindert mit einem anerkannten Grad von 100. Ihr sind die Merkzeichen RF, G, H und B zuerkannt. Tagsüber hält sich die Tochter im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim auf und kommt abends nach Hause. Nach Angaben der Klägerin sieht ihre Tochter viel fern. Die Klägerin hat einen Nettoverdienst aus unselbständiger Tätigkeit in Höhe von ca. 600 Euro; zugleich hat sie hohe Schuldverpflichtungen. Diese Frau wurde zur Zahlung der Rundfunkgebühren verurteilt. Die Befreiung wurde vom Gericht abgelehnt und die „Härtefallregelung“ wurde nicht angewendet! Es gibt zahllose weitere Beispiele für derartige Ungerechtigkeiten. Bitte schauen Sie hierzu auf meine Webseite. So werden Obdachlose zur Kasse gebeten, die sich nicht rechtzeitig vor ihrer Obdachlosigkeit abgemeldet hatten, denn es gibt keine rückwirkende Abmeldung oder Befreiung. Soldaten, die aus dem Auslandseinsatz in ihre Heimat nach Deutschland zurückkommen, werden von der GEZ aufgegriffen und für die Zeit, in der sie im Kosovo oder in Afghanistan ihr Leben riskierten, von den Landesrundfunkanstalten gewissenlos abgezockt.


Das Geld fehlt dann woanders

Wer ein minimales Einkommen hat und davon auch noch GEZ Gebühren bezahlen muss, hat oft kein Geld mehr, um sich Bücher, Zeitschriften oder Musik-CDs zu kaufen, ohne dass so ein Kauf unmittelbar das Nahrungsmittelbudget angreifen würde. Das bedeutet nicht nur einen schweren Verlust für das Individuum, sondern hat auch gesamtgesellschaftliche Bedeutung: Ein Teil der Bevölkerung droht nämlich zu verblöden, wenn nur noch „Wetten dass...?“, „Ein Kessel Buntes“ und „Verbotene Liebe“ konsumiert werden kann! Wenn sich ein Geringverdiener also mal eine Musik-CD nach eigenem Geschmack kaufen möchte oder ein selbst ausgesuchtes Buch, geht das nicht mehr, weil das Geld dazu fehlt! Geringverdiener müssen also die ewigen Nummereinshits ertragen, sich von „kulturell anspruchsvoller“ 12-Ton-Musik quälen lassen und im Fernsehen uralte Western oder irgendeine Quiz-Show angucken. Auch die Buch- und Zeitschriftenbranche leidet. Es gibt Verlage, die bringen aus reiner Vorsicht und Existenzangst ausschließlich flachgebügelte „Bestseller“ heraus, weil sie fürchten, dass andere Bücher nicht mehr die hohen Druckkosten einspielen. Und obwohl der Zeitschriftenmarkt noch relativ gesund ist, muss mächtig um jeden Abonnenten gekämpft werden. Es fehlt in vielen Haushalten schlicht das Geld!
Man muss sich das mal klar machen: Der Volkswirtschaft werden schon heute durch die GEZ 8 Milliarden (gleich 8.000 Millionen) Euro entzogen. Durch die neue Gesetzeslage werden es wohl nach ersten Schätzungen um die 9 Milliarden Euro jährlich sein. Dieses Geld fehlt dann natürlich woanders, nämlich da, wo Medienvielfalt herkommen müsste.

Und was ist mit den Millionären?

Ich bin ganz sicher kein Neider. Wer viel Geld hat und dieses auf ehrliche Weise verdient hat, soll damit auch machen können, was er oder sie will. Trotzdem muss hinterfragt werden, wie der deutsche Gesetzgeber die Verteilung der Lasten bei der Rundfunkfinanzierung gelöst hat. Wie werden denn die Millionäre und Millionärinnen von der GEZ geschröpft? Fast gar nicht! Sie zahlen nämlich den gleichen Betrag, wie die obengenannte Frau mit ihren monatlichen 600 Euro oder die Obdachlosen, die vergessen hatten, sich abzumelden oder die Soldaten, die im Kosovo oder Afghanistan ums Überleben kämpfen. Wenn Millionäre in ihrer 20-Zimmer-Villa 10 Fernseher und 15 Radios haben, bezahlen sie nur eine einzige Gebühr - für alles zusammen! Das dürfte auch der Grund dafür sein, warum sich reiche Menschen kaum um das Problem „Rundfunkgebühr“ oder „Haushaltsabgabe“ kümmern. Es sind für sie einfach nur Peanuts. Wahrscheinlich steckt zum einen hinter dieser Form des vollkommen missglückten „Solidaritätsprinzips“, dass man sich keine mächtigen Feindemachen möchte und zum anderen, dass Millionäre eben zusammenhalten, weil man sich ja wöchentlich auf dem Golfplatz trifft...

Zuletzt geändert am: 12.01.2012 um 17:04:59

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