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OZ

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 13.01.2012
Story >>

Knapp 20 Fälle von Sach­beschädigung will ihm die Staatsanwalt­schaft nachweisen - darunter Kreide­zeichnungen auf Gehwegplatten und das Hinterlassen eines St. Pauli-Aufklebers „Gegen Rechts“. Als „absurd“ und „grotesk“ bezeichnet Verteidiger Andreas Beuth die Vorwürfe gegen den scheuen Hamburger, dessen Werke seit mehr als 30 Jahren die Stadt bereichern, besudeln, besonders machen. Es gibt schätzungsweise über 120.000 OZ-Graffitis, die längst auch in anderen europäischen Städten und sogar während seiner Haftzeit aufgetaucht sind. Was sich seit Anfang Februar im Amts­gericht Barmbek abspielt, ist also viel­leicht nicht nur der Versuch, eine Person zu verurteilen, sondern auch der, Gespenster zu vertreiben...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Walter Josef F., alias OZ, ist schon immer ein Einzelgänger. 1950 geboren, wächst er in Heidelberg als Waise auf. Seine Eltern hat er bis heute nicht kennen gelernt. Nach mehrjährigen Heim­aufenthalten verlässt er die Hauptschule ohne Abschluss und beginnt Ausbildungen als Damenfriseur und Gärtner; die er beide abbricht. OZ hat etwas anderes im Sinn: Laut seinem Anwalt beginnt er 1977 mit dem Sprühen von Graffitis. Ende der 80er zieht er nach Hamburg, wo er 1992 erstmals wegen Sachbeschädigung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wird. Seit dem hat die Staatsanwaltschaft 71 Verfahren gegen den Underground-Akti­visten eingeleitet, und die komplette Sanktions-Bandbreite an ihm durch­exerziert. Von Geld- über Bewährungs- bis hin zu Haftstrafen. Bis heute ohne Erfolg, denn: „Ich kann aufhören, ich will aber nicht!“

 

 

 

OZ sprayt, ritzt und malt weiter seine Smileys und Schriftkürzel auf Mülleimer, Verteilerkästen, Ampelmasten, Brücken­pfeiler, Verkehrsschilder...  (

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.smiley-hamburg.de

 

 

 

 

lädt zum Smiley-Sightseeing ein!) Davon lässt sich Walter F. auch mit rabiaten Methoden nicht abhalten. Ende 1999 wurde er z.B. von Sicherheitsbediensteten der S-Bahn-Wache mit Knüppeln misshandelt, bis er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, von wo er Anzeige erstattete. Die beiden Täter bestritten - trotz Augenzeugen -, wurden allerdings von einer Kamera gefilmt und zu Freiheitsstrafen von 18 und 14 Monaten verurteilt. 2006 wiederum haben angeblich Beamte der Soko „Graffitti“, die OZ zeitweise rund um die Uhr observierten (!), dafür gesorgt, dass er wegen Fluchtgefahr in U-Haft wanderte. Er habe keinen festen Wohnsitz hieß es - das war allerdings nicht der Fall.

 

 

 

 

 

„Hier soll mit den Mitteln des Strafrechts ein unbequemer Quer­denker aus dem Weg geräumt wer­den“, sagt Beuth. OZ ist kein gefährlicher Gewalttäter, und auch nicht psychisch krank. „Er mag lästig sein“, so Ober­staatsanwalt Wilhelm Möllers, „aber die Gesellschaft muss mit ihm klar­kommen.“ Wieso auch nicht? Das Graffiti Kunst darstellen kann, ist spätestens seit Banksy bekannt. „Wie kein anderer versteht er sich darauf, die ödesten Städte in lustvolle Ausstellungsräume zu verwandeln.“ Und obwohl Smileys auf Stop-Schildern der Ironie von Bansky durchaus entsprechen, soll es nicht darum gehen, die Arbeiten beider zu vergleichen. Doch wer mag, stelle sich vor, Bansky hätte nicht im hippen London, sondern in Hamburg gelebt...

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Fuck the Norm“ - OZ


 

 


 

 

Glücklicherweise gibt es aber nicht nur Ordnungsfanatiker und Bieder­männer, die OZ als kriminellen Schmier­fink abtun. Unter Galeristen, FC St. Pauli-Fans - „OZ zaubert uns immer wieder ein Lächeln ins Gesicht!“ - und immer mehr Bürgern gilt er als Künstler! Seine Werke werden ausgestellt (u.a. in der Galerie OZM, Bartelsstr. 65) und mit „Es Lebe Der Sprühling“ gibt es ein Buch, das auf 216 Seiten die Geschichte der Smileys und anderer OZ-Zeichnungen darstellt. „Das Werk von OZ ist urbane Kunst und muss für die Nachwelt gesichert werden“, erklärt Christoph Tornow von der Vicious Gallery (Kleine Freiheit 46). „In beinahe obsessiver Art scheint die Stadt Hamburg OZ mit allen Mitteln den Gar ausmachen zu wollen. Für uns wäre es die logische Konsequenz der Verantwortlichen in der Kultur­politik endlich OZ den Platz anzu­bieten, den er sich in den letzten drei Dekaden verdient hat.“ Dafür, und vor allem für die Freiheit ihres schüchternen Protagonisten kämpfen auch die Beteiligten der Aktion „Free OZ“. Es wird ein langes Kräfte­messen - mehrere Verhandlungstage sind angesetzt, und über 30 Zeugen geladen. OZ selber möchte sich vor Gericht nicht äußern. Er erschien am ersten Tag mit Sonnenbrille und tief ins Gesicht gezogener Kapuze. Gänzlich unauffällig präsentiert sich Hamburgs wahrscheinlich bekanntester Maler.

 

 

 

 

 

„Die Smileys, Spiralen und Schriftzüge im öffentlichen Raum unter­liegen der Kunstfreiheit“, erklärt Anwalt Beuth. Und „der juristische Exorzismus, mit dem OZ ausgetrieben werden soll, geht einher mit einem zunehmend repressiveren Begriff von Stadt und öffentlichem Raum. Kamera­überwachung, staatliche und privati­sier­­te Kontrolle, Sauberkeit und Ord­nung als Messpunkte subjektiver Sicher­heit durchdringen den öffent­lichen Raum. Parolen, Bilder, Plakate, Demonstrationen oder Straßentheater sind Bestandteile des öffentlichen Lebens.“, proklamieren die Aktivisten von „Free OZ“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Wie lässt sich verstehen oder erklären, dass ein Mensch des­halb eine in der Summe mehrjährige Haftstrafe erhält, welche von der Dauer einer juristischen Schwere von Taten wie Mord oder Totschlag gleichkommt? Eine Gesellschaft, die dies bejaht oder zulässt, begegnet der elementarsten aller Freiheiten mit einem der schwersten aller Mittel: Dem Recht auf Sichtbarkeit, Sprache und Selbstdeutung der eigenen Exis­tenz mit langjährigem Freiheitsentzug und dem Gebot des Schweigens“, so Free OZ. „Menschen wie OZ gehören nicht in den Knast, sondern zum Leben in der Stadt. Sie sind wichtig, weil sie sich zeigen und einem Gewaltver­hält­nis, das uns in Form von nackten Wänden und schreiender Werbe­wirk­lich­keit umgibt, nachdenkliche Muster und Formen verleihen. Wer OZ aus dem Bild der Stadt vertreiben will, will nicht ihm alleine die Sprache rauben, sondern allen, die versuchen, sich neu zu erfinden und sich jenseits besteh­ender Normen ausdrücken wollen.“

 

 

 

Nach Redaktionsschluss noch offene Verhandlungstage:

 

 

4. & 11. März, 9:00 Uhr, Amtsgericht Barmbek.  


Zuletzt geändert am: 13.01.2012 um 11:41:23

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