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Hamburger Gericht urteilt gegen Spielhallen Schließungen

Die Streitereien um die Genehmigungen zum Betreiben von Spielhallen sind fast so alt wie die Glücksspielhallen selbst. Mit der Gesetzesänderung, welche im Juli 2017 bereits in Kraft trat, hätten alleine in Hamburg über 80 Spielhallen geschlossen werden müssen. Die eingeräumte „Gnadenfrist“ lief bis zum 31.Dezember 2017. Demnach hätten die betroffenen Spielotheken spätestens zum Jahreswechsel ihre Betriebe schließen müssen. Man hatte jedoch die Rechnung ohne dem Wirt, oder in diesem Fall den Spielhallenbetreibern, gemacht.

Das Spielhallengesetz hat Folgen

Das abgeänderte Gesetz gibt vor, dass zwischen zwei Spielhallen mindestens 500 Meter Abstand sein muss. In vielen Fällen sind jedoch verschiedene Spielotheken innerhalb weniger hundert Meter aktiv. Auch mehrere Lizenzen in einer Räumlichkeit sind laut dem abgeänderten Gesetzen nicht mehr erlaubt. Diese Änderung führte deutschlandweit zur Schließung von tausenden von Spielhallen. In Hamburg wären über 80 dieser Unterhaltungsbetriebe betroffen gewesen. In den meisten Bundesländern Städten und Gemeinden wird eine Art Ältestenrecht angewandt. Die Spielhalle die schon länger in einem dieser Bereiche lizensiert ist kann weiterhin bestehen bleiben, die Spielotheken welche später eröffneten aber in die 500 Meter Zone fallen haben Pech gehabt und müssen schließen. So sieht es das Hamburgische Spielhallengesetz (HMbSpielhG) vor.

Spielhallenbetreiber legen erfolgreich Wiederspruch ein

So einfach gibt man aber auf Seiten der Spielhallenbetreiber. So sah sich das Verwaltungsgericht mit dem Widerspruch von mehr als 80 Lizenznehmern konfrontiert welche diesen in schriftlicher Form beim Gericht eingereicht und einstweiligen Rechtsschutz beantragt hatten. In zwei Musterverfahren gaben zwei Richter den Spielhallen Recht. In der Begründung der Urteile (Az. 17 E 9823/17 und 17 E 10199/17) wird klar, dass einige der Paragraphen vom Verwaltungsgericht als „offenkundig rechtswidrig“ angesehen werden. Somit wurde der Paragraph, der den Vorrang für das länger bestehende Unternehmen erteilt für ungültig erklärt. Weiterhin heißt es in der Begründung des Urteils, dass durch die Auswahl der der ältesten Spielhallen im Umkreis von 500 Metern das Grundrecht auf Gleichbehandlung sowie das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit beschnitten wird.

Die Richter waren der Meinung, dass es nicht angehen kann jüngere Spielhallen unter dem Verweis auf Sozialschädlichkeit und Spielerschutz zu bestrafen und die älteren unter demselben Gesetz mit einer Fortexistenz zu belohnen, weil diese offensichtlich vertrauenswürdiger sind. Die Begründung des Gerichts gilt als sehr gut formuliert und „wasserdicht“. Damit wird eigentlich von allen Seiten erwartet, dass auch vom Oberverwaltungsgericht keine Revision folgt. Somit muss das Auswahlverfahren wiederholt werden. Hierfür fehlen aber passende Kriterien. Das Alter einer Spielothek kann wie das Losverfahren wie es in Härtefällen in anderen Bundesländern angewandt wurde ist sicherlich kein rechtlich tragbares Kriterium.

Überhaupt wird die Gesetzesänderung unter dem Deckmantel des Spielerschutzes von vielen Seiten als zweifelhaft angesehen. Ein Spielsüchtiger hätte wohl auch keinerlei Probleme 500 Meter zu einer Daddelhalle zu laufen. Zudem ist laut CasinoSpezialist, einem Online Magazin für virtuelle Spielhallen, der Zustrom in die Online Casinos in der zweiten Jahreshälfte 2017 sogar angewachsen. Es gibt zwar keine verlässlichen Studien wieviel dabei die Schließungen von Spielhallen in der selben Zeit eine Rolle spielt, dennoch ist dies wohl zweifelsfrei einer der Faktoren welche den Boom zum Spielen in Online Casinos beeinflussen.

Wie gehen andere Bundesländer mit dem Gesetz um

In Niedersachsen sind höchstens 12 Automaten und ein minimaler Abstand von nur 350 Metern gesetzlich vorgeschrieben. Mit diesen Vorgaben hätten rund 50% der 1900 Spielhallen ihre Tore für immer schließen müssen. Allerdings ging auch dort eine „Lawine von Eilanträgen“ bei den jeweiligen Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden ein. Viele Verfahren sind noch am Laufen und mit einer Entscheidung in absehbarer Zeit wird kaum gerechnet. In vielen Verfahren wird das Losverfahren als nicht ausreichendes Kriterium bemängelt. Hier Urteilen die Gerichte unterschiedlich. Während die Hamburger Richter bestätigen, dass ein Losverfahren nicht ausreichend ist wurden 2017 in Göttingen von Verwaltungsgericht die Klagen und Eilverfahren abgewiesen. Der Richter begründete die Entscheidung, dass man nicht erkennen könne welches bessere Verfahren als den Losentscheid es geben könne.

Nordrhein-Westfalen, wo der Abstand zwischen den Daddelhallen 350 Meter betragen muss, liegen hunderte Anträge bei den Gerichten. Eine baldige Entscheidung kann auch hier nicht erwartet werden. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen erklärte, es bei Härtefällen Überprüfungen der einzelnen Hallen geben soll, bei denen unter anderem auch berücksichtig wird ob sich die Betreiber stets an die Jugendschutzbestimmungen gehalten haben. Wenigstens sucht man hier nach Qualitätskriterien, was von der deutschen Automatenwirtschaft begrüßt wird.

In Bayern, wo die Uhren ja bekanntlich immer etwas anders laufen hält man sich bei dem Thema Spielhallenschließungen merklich zurück. So unterschreiten zum Beispiel im fränkischen Nürnberg 80 von 144 Spielhallen den Mindestabstand. Alle 80 Betreiber haben noch schnell vor dem Eintreten der neuen Regeln einen Antrag auf Schonung gestellt. Ihnen wurde eine verlängerte Schonfrist bis 2021 gewährt. Zu den Auflagen gehören unter anderem, dass die betroffenen Spielhallen qualitative Anpassungskonzepte vorlegen müssen. Ebenso sollen nur 48 Geräte je Standort erlaubt werden, was ohnehin schon ein Vielfaches von anderen Bundesländern ist.

Noch heute ist unklar wie vielen Spielhallen in Bayern die Lizenz entzogen ist. Tatsache ist jedoch, dass aufgrund des neuen Gesetzes in Nürnberg noch kein einziger Zockertempel geschlossen hat. Das betreffende Ministerium im Freistaat gibt jedoch zu, dass von Ausnahmen und Befreiungen in einem großen Umfang Gebrauch gemacht wird.

Wie nicht anders zu erwarten wird also auch die neue Regelung der Glücksspielgesetzte nicht zur erwünschten Lösung führen, sondern hauptsächlich für viel Bürokratie sorgen. Sei es nun bei den Gerichten oder den verschiedenen Behörden welche sich um die tausende Arbeitslosen in den Bundesländer kümmern müssen in denen es weniger „Ausnahmen und Härtefälle“ gibt als in Bayern.

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